Vorderstraße 17
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Engelrod
  • Vorderstraße 17
Sog. Zehntscheune
Flur: 1
Flurstück: 45/5

Das Anwesen, als Zehnthof bezeichnet, ist 1637 fassbar, als es riedeselischer Lehnshof war. Die große Anlage fällt im Dorf tatsächlich durch ihre Mehrteiligkeit auf. Sie besteht aus dem von der Straße deutlich zurückgesetzten traufständigen Wohnhaus, das um einen älteren Kern stark verändert ist. Separat und im rechten Winkel ist davor ein großer Scheunenbau aufgerichtet, der nach örtlicher Überlieferung ehemals als Zehntscheune gedient hat. Er zeigt eine dreizonige Gliederung mit mittlerer Tenne und ist als sehr regelmäßige Ständerkonstruktion entstanden, die in den jeweils äußeren Gefachen durch zwei übereinander angeordnete Streben ausgesteift wird. Außer dem Gleichmaß des Gefüges ist die einzige Bauzier ein feines Stabprofil am Rähm. Im 18. Jahrhundert errichtet, ist die in ihrer Substanz kaum gestörte Scheune eines von wenigen erhaltenen Beispielen eines seinerzeit verbreiteten Typus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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