Raum unter der Seitenempore
Innenraum nach Nordwesten
Evangelische Kirche, Innenraum nach Südosten
Hörgenauer Straße 8, evangelische Kirche von Westen
Evangelische Kirche, Hauptportal
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Vogelsbergkreis
Lautertal
Engelrod
  • Hörgenauer Straße 8
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 16/4

Am Nordrand des Dorfs, in exponierter Lage und an der Stelle einer Kirche aus 1578 und sicher eines noch älteren Ursprungsbaus steht der romanisierende Steinbau, der 1847 begonnen und 1854 eingeweiht worden ist. Die Pläne stammten von Kreisbaumeister Lindt. Großer, nach Nordwesten ausgerichteter Rechteckbau mit vorgebautem viergeschossigem Turm, dessen achteckiges Obergeschoss mit spitzem, kupfergedecktem Steinhelm abschließt. Das Äußere des Baus ist aus Werkstein und zeigt romanische Elemente wie zweigeschossig angeordnete Rundbogenfenster und -friese, insbesondere aber den als Stufenportal ausgebildeten Haupteingang. Das Innere ist von großzügiger Weite, dabei in den Details verhältnismäßig schlicht: Der dreiseitigen Empore stehen Altar und einfacher Kanzelaufbau gegenüber, auf der Schmalseite der Empore erhebt sich die große Orgel von 1856 mit ihrem romanisierenden Prospekt. Bemerkenswert ist, dass die Emporenstützen durch Bogen arkadenartig verbunden sind und die Emporenunterseiten zwischen Gurtbogen flache, zu den Fenstern hin ansteigende Tonnenwölbungen aufweisen. Älteres Ausstattungsstück ist ein gemaltes Wappenschild der Riedesel zu Eisenbach, bezeichnet 1715. Wohl aus der Bauzeit stammt ein hölzerner Buchständer, in der Zeit bald nach dem Zweiten Weltkrieg entstand der auf Holz gemalte Flügelaltar (wahrscheinlich von Kurt Scriba aus Herbstein) mit Darstellung der Geburt, Kreuzigung und Auferstehung Christi, im allerweitesten Sinne angeregt durch den Isenheimer Altar und andere ältere Vorbilder.

Zum Kulturdenkmal gehört die Mauer, die das unregelmäßig ovale Grundstück umgibt und so den historischen Kirchhof markiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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