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An der Biegung der von Norden in das Dorf führenden heutigen Bundsstraße steht das kleine Fachwerkwohnhaus mit älterem Kern seit dem beginnenden 19. Jahrhundert nahezu unverändert. Es umfasst eine Ern- und eine Stubenzone und ist zweigeschossig. Lange Streben zu den Eckständern stabilisieren das Gefüge, an den Giebelseiten erscheinen auch verstrebte Bundständer. Es besteht noch eine angedeutete Geschossauskragung und die Füllhölzer sind profiliert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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