Fuldaer Straße 5
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Vogelsbergkreis
Wartenberg
Landenhausen
  • Fuldaer Straße 5
Flur: 1
Flurstück: 410/2

Die große Hofanlage, die das Dorf an der Fuldaer Straße nach Süden wirkungsvoll abschließt, besteht im Kern aus einem großen Einhof, der im Jahr 1822 (Sockelinschrift) errichtet worden ist. Sein Wohntrakt hat drei Zonen, die schindelverkleidete Fassade ist nach klassizistischer Manier streng symmetrisch gegliedert. Entsprechend ausgebildet ist auch das Fachwerkgefüge, sichtbar an der zur Straße gerichteten Giebelseite. Die Haustür stammt aus der Zeit um 1900. Es schließen sich dem Wohnteil Stall- und Scheunenzone an. Der Hof ist in jüngerer Zeit nach rückwärts großzügig erweitert worden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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