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Großer verschindelter Einhof, dessen Gefüge nur an der Rückseite sichtbar ist und dort an den Eckständern gedrehte Säulen mit Voluten und am Quergebälk doppelte Taustäbe zeigt. Der freiliegende Teil der Fachwerkkonstruktion tritt schlicht auf und ist einfach verriegelt, im Erdgeschoss gibt es eine Verstrebung in der älteren Mann-Form ohne Halsriegel, wie sie auch für den Rest des Gefüges zu vermuten ist. Die verschindelten, der Straße zugewandten Fassaden mit ihren deutlichen Auskragungen bis hin zum Kehlbalken dürften insgesamt ein repräsentatives Fachwerk des frühen 18. Jahrhunderts aufweisen. Unter dem Haus soll ein gewölbter Keller "wie unter dem Pfarrhaus" (Hilbrig) bestehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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