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Die ehemalige Untere Mühle vermittelt ihre ursprüngliche Bedeutung durch den an der linken Giebelseite entlang rauschenden Mühlbach und durch die besondere Größe des Hauses, das zwei Datierungen aufweist: Die drei linken Zonen des zweigeschossigen, von der Traufseite her erschlossenen Fachwerkbaus entstanden 1697 und zeigen ein regelmäßiges, durch kräftige, teils leicht gebogene Dreiviertelstreben zu den Eck- und Bundständern stabilisiertes Gefüge. Eine Erweiterung um eine Zone nach rechts erfolgte 1862. Einfache Verriegelung, ähnliche Verstrebungen in beiden Bauabschnitten (im älteren nun teilweise erneuert) und die Wiederaufnahme der Gestaltung des Quergebälks verleihen dem Mühlenanwesen seine harmonische, repräsentative Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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