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Streckhof in städtebaulich bedeutender Lage nahe dem Zugang zum Kirchhof. Zwei Bauphasen sind inschriftlich dokumentiert: Das Wohnhaus entstand 1723 (Sockelinschrift), der Wirtschaftstrakt 1851 (Datum über der Stalltür). Vielleicht auch zu dieser Zeit oder später ist das Wohnhaus nach hinten erweitert worden. Sämtliche Fachwerkbereiche sind ordentlich verschindelt, das Gefüge des Wohnhauses dürfte anspruchsvoll gestaltet und kaum gestört erhalten sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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