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Wohnhaus
Hof Wehnerts
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Queck
  • Forsthaus Wehnerts 1
  • Forsthaus Wehnerts 2
Hof Wehnerts
Flur: 13, 14
Flurstück: 35, 26

Ein Gut zu Meyners, dreieinhalb Kilometer westsüdwestlich von Queck, existierte 1344, war aber 1479 verlassen und wurde vom Dorf aus bearbeitet, bis 1772 der Plan entstand, hier im nunmehrigen Wanerts einen neuen herrschaftlichen Hof anzulegen. Jedoch erhielt erst 1802 ein Privatmann aus Queck das Gelände und die Erlaubnis, einen Hof zu errichten, der aber 1839 von der Herrschaft erworben und ausgebaut wurde. Um 1830 ein Hof mit vier Bewohnern, wurde daraus später ein Forsthaus. Heute ist es Privatbesitz.

Die ehemalige Hofanlage besteht aus drei Fachwerkbauten, die wesentlich aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammen, wenn auch die Übertragung von herrschaftlichen Gebäuden aus Queck hierher um 1780 nicht auszuschließen ist.

Das Wohnhaus ist ein breiter Rechteckbau mit einer axialsymmetrischen Fassade zu sieben Achsen und einem markanten Walmdach. Die Konstruktion ist einfach aus Eck- und Wandständern zusammengesetzt, ergänzt durch eine Verriegelung in Brüstungshöhe und Streben an den Eckständern. Das obere Geschoss kragt wenig aus; Balkenköpfe und Füllhölzer sind abgerundet. Das Haus ist auf der Rückseite durch einen kleinen, gestalterisch angepassten Trakt erweitert. Seitlich des Wohnhauses erhebt sich ein schlichter dreizoniger Scheunenbau. Nördlich dieser Baugruppe steht ein weiteres Wirtschaftsgebäude, das durch seine Kubatur und die anspruchsvolle Fassadenausbildung beeindruckt. Über eingeschossiger Konstruktion mit einfacher Verriegelung und sparsamer Verwendung von Streben lagert ein schweres Mansarddach. Die Front wird bestimmt durch einen zweigeschossigen Mittelrisalit, der mit einem Dreiecksgiebel abschließt und mittig ein Rechteckportal aufweist, über dem Ladeluken angeordnet sind. Zu beiden Seiten des Risalits sind Tennentore platziert, die in Bogenform abschließen. Eine Verwandtschaft mit anderen gräflichen Bauten - etwa den Wirtschaftsgebäuden der Vorderburg in Schlitz - ist augenfällig. Wehnerts dokumentiert zugleich Aspekte der mittelalterlichen Wüstungsperiode wie mit seinen durchaus anspruchsvoll auftretenden Gebäuden den neuzeitlichen Landesausbau im Schlitzerland. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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