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Der traufständige Streckhof ist ab der Mitte des 19. bis zum frühen 20. Jahrhundert aus einem kleineren Einhof entstanden. Konstruktives Fachwerk über hohem Sandsteinsockel sowie Backstein in den Stallbereichen sind die verwendeten Baumaterialien; der Wohnteil als ältester Bauabschnitt zeigt eine schöne Regelmäßigkeit in seinem Gefüge und erhaltene Details wie Kellereingänge sowie eine einfache Haustür des Historismus. Erkennbare bauliche Entwicklung, Nutzungsgeschichte und städtebauliche Positionierung am Dorfrand fundieren die Denkmaleigenschaft des Anwesens aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |