Hersfelder Straße 10
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Queck
  • Hersfelder Straße 10
Flur: 1
Flurstück: 86/3

Am südlichen Eingang des Dorfs, zwischen Straße und ansteigendem Hang und seinerzeit noch in einigem Abstand zur älteren Bebauung, wurde die Anlage, bestehend aus einem Wohnhaus und einem Wirtschaftstrakt, im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts für den Dorflehrer erbaut. Das traufständige Wohnhaus ist ein eingeschossiger, sachlicher Putzbau über einem Sockel aus Sandstein. Über dem mittig situierten Eingang ragt das zweigeschossig ausgebildete Treppenhaus in den Dachbereich hinein. Besondere gestalterische Akzente, die Heimatschutzvorstellungen verpflichtet sind, vermitteln die steile Ausbildung des mit Bieberschwanzziegeln gedeckten Satteldachs und die zweifach vorkragenden Fachwerkgiebel, deren obere Dreiecke senkrechte, verleistete Holzverkleidungen aufweisen. Schlagläden vor den Fenstern runden das gefällige Bild ab. Gut erhalten blieb der hinter dem Haus errichtete Wirtschaftstrakt mit kleinem Stall und Lagerräumen, ebenfalls in einer Kombination aus Massivbau und Fachwerk. Kulturdenkmal aus orts-, sozial- und baugeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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