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Sachlicher Putzbau über quadratischem Grundriss, mit hochrechteckigen Öffnungen und flachem Zeltdach. Angebracht ist eine Metalltafel mit erhabener Inschrift: "WASSER / VERSORGUNGS / ANLAGE / DER GEMEINDE / QUECK / KREIS LAUTERBACH / DIESE ANLAGE WURDE / IM JAHRE 1960 / UNTER DER REGIERUNG / DES HESSISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN / DR. H.C. DR. E.H. GEORG-AUGUST ZINN / MIT HILFE DES LANDES HESSEN / UND DES BUNDES / ERRICHTET / IN DIESER ZEIT WAR / HESSISCHER MINISTER FÜR / LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN / STAATSMINISTER GUSTAV HACKER". Oberhalb der Inschrift erscheint das Relief einer Quelle. Der anspruchsvolle, klassizistisch anmutende Charakter der Tafel vermittelt die Bedeutung des Wasserwerks in seiner Entstehungszeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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