Auf dem Rasen 8
Rimbacher Hof, Türbeschlag
Auf dem Rasen 8, Rimbacher Hof, Wohnhaus
Rimbacher Hof, Tennentor
Rimbacher Hof, Zufahrt vom Dorf
Rimbacher Hof, Blick auf den Südflügel
Rimbacher Hof, Ostflügel
Rimbacher Hof, Abschnitt des Westflügels
Rimbacher Hof, Eingang zum Ostflügel
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Rimbach
  • Auf dem Rasen 8
Rimbacher Hof
Flur: 1
Flurstück: 101/5, 101/7, 101/8, 102/3

Ehemalige Hofgutanlage der Grafen von Schlitz gen. von Görtz, wegen ihrer Größe und Geschlossenheit von beeindruckender Wirkung. Der Hof ist wohl schon im frühen 15. Jahrhundert als einer von drei fuldischen Fronhöfen im Gericht Wegfurth fassbar. 1584 besaß ihn Junker Johann Eustach von Schlitz, und im Besitz der später gräflichen Familie blieb er bis nach dem Zweiten Weltkrieg, dann erwarb ihn der seinerzeitige Pächter. 1681 wird ein neu erbautes herrschaftliches Haus uf dem Rympach erwähnt. Das bestehende Wohnhaus könnte jedoch im Kern noch in das 16. Jahrhundert zurückreichen. Dorthin verweisen Kubatur und Teile des Gefüges, so der Rähmbereich des Obergeschosses mit kräftigen Balkenköpfen und gekehlten Füllhölzern und die Konstruktion der Giebel über zwei schweren Längsunterzügen. Ansonsten ist das Fachwerk mehrfach verändert und geflickt worden. Neben dem Wohnhaus umstehen die Wirtschaftsgebäude nahezu geschlossen die gestreckte, etwa rechteckige Hoffläche. Nach inschriftlichen Datierungen wurde der Hof 1850 und 1852 unter dem jungen Grafen Carl nach Norden unter Hinzunahme bäuerlicher Hofstätten zu doppelter Größe ausgedehnt. Die Erdgeschossbereiche der Gebäude bestehen zumeist aus Haustein über Quadersockeln und mit sorgfältig ausgeführten Ecklisenen, darüber steht konstruktives Fachwerk mit Ausfachungen aus für die Bauzeit typischen flachen Backsteinen. Unterschiedliche Nutzungen werden deutlich: Scheunen mit großen Tennentoren, Stallbereiche, Brennerei, Wohnungen für Gesinde. Die einzelnen Abschnitte sind bereits durch Brandmauern aus Sandstein getrennt, die als Treppengiebel über die Dachflächen hinausragen. Einzelne Türen weisen klassizistische Beschläge auf. Schräg durch die Anlage führt ein Weg, den vor der Mitte des 19. Jahrhunderts errichteten Abschnitt vom jüngeren trennend. Die Hofzufahrt vom Dorf her wird von großen Sandsteinpfosten der klassizistischen Art gerahmt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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