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Winkelförmig ausgebaute Hofanlage, deren ältester Teil das in konstruktivem Fachwerkgefüge nach der Rähminschrift 1842 durch den Zimmermeister Christian Fehr aus Schlitz errichtete Wohnhaus darstellt. Die zur Straße und den Fuldawiesen exponierte Giebelseite ist mit zierlichen Schindeln verkleidet, das sichtbare Fachwerk wird durch Geschossstreben und ein- beziehungsweise zweifache Verriegelung gegliedert und ausgesteift. Jüngeren Datums und ebenfalls wesentlich aus konstruktivem Fachwerk ist der Wirtschaftstrakt, der die Hofreite abschließt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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