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Der kleine zweigeschossige Fachwerkbau wird als älteres Schulhaus des Dorfs bezeichnet, und dafür spricht besonders seine für frühe Schulbauten typische Lage unmittelbar am Kirchhof. Im Kern dürfte das an der Giebelseite verbretterte Gebäude deutlich vor das 19. Jahrhundert zurückreichen, worauf Teile des schmucklosen Gefüges im Erdgeschoss und an der Rückseite hinweisen. Es erfuhr dann eine durchgreifende Erneuerung und wurde in jüngerer Zeit um einen schmalen Wirtschaftstrakt erweitert. Wegen seiner ursprünglichen Funktion und seiner Lage Kulturdenkmal aus orts- und sozialgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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