Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das ehemalige Schulhaus ist ein zweieinhalbgeschossiger gelber Klinkerbau über T-förmigem Grundriss und mit abschließenden Satteldächern. Die glatten Fassaden werden gegliedert durch hohe Segmentbogenfenster und dunkler abgesetzte Gesimsstreifen, Fenstergewände und Eckausbildungen. Aus gleichem Material in gleichen Farben sind die erhaltenen niedrigen Pfeiler der Grundstückseinfassung gemauert. Dem um 1900 entstandenen Schulbau, der in jüngerer Zeit durch einen Anbau zum Dorfgemeinschaftshaus erweitert wurde, kommt wegen seiner ursprünglichen Nutzung und wegen dem verwendeten, im örtlichen Kontext seinerzeit neuen Baumaterial sowie wegen der aufragenden Kubatur am Ostrand des Dorfkerns eine geschichtliche und eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |