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Der auffallend große, mit einem markanten Mansarddach abschließende Einhof entstand wohl noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sockel und Freitreppe sind aus Sandsteinquadern aufgeführt. Die breite, zur Straße gerichtete Giebelseite und die Hoffront des Wohnteils sind mit Schindeln verkleidet, die Rückseite zeigt ein dem Klassizismus verpflichtetes regelmäßiges Gefüge mit doppelter Verriegelung und Geschossstreben. Der Wirtschaftstrakt ist insgesamt verkleidet. Die besondere städtebauliche Bedeutung des am Nordende des Dorfs vor der Aue der Schlitz gelegenen Hofs dürfte durch ein insgesamt freiliegendes Fachwerk noch gesteigert werden. Er ist Kulturdenkmal aus orts- und agrargeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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