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Dreizoniges ehemaliges Wohn-Stall-Haus, am oberen südlichen Dorfrand gelegen und wegen des exponierten Giebels mit seinen Taubenlöchern von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Das über einem Hausteinsockel (mit monolithem Kellerfenster) aufgerichtete Gefüge ist regelmäßig und relativ schlicht ausgebildet; es entstand zu Anfang des 19. Jahrhunderts und wurde später teilweise erneuert. Konstruktionselemente sind doppelte Verriegelungen und Aussteifungen der Eck- und Bundständer durch Dreiviertelstreben. Der ehemalige Stallbereich ist massiv ersetzt. Gestalterisch bemerkenswert ist die ansprechende Verzierung der exponierten Eckständer mit Rundstäben, die oben und unten durch fein gearbeitete florale Ornamente ergänzt werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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