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Oberhalb einer Biegung der Bad Salzschlirfer Straße und an der Ecke zur Lüdersgrundstraße steht der breite, traufständige Fachwerkbau, der im Kern, dem über einem Sockel errichteten Hauptgeschoss, ein kräftig ausgebildetes klassizistisches Balkengefüge zeigt, das im Obergeschoss und einer links an-gefügten Erweiterungszone angepasst ergänzt wurde. Ein Datumsstein im Sockel ist nicht mehr lesbar; die Entstehungszeit dürfte im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts liegen, die Ergänzungen folgten etwa 100 Jahre später. Das wirkungsvoll im Straßenbild auftretende Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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