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Auf der linken Seite des Schwarzbachs bestand eine Mühle, die als Mahlmühle bis gegen 1970 in Betrieb war und dann abgebrochen wurde. Erhalten blieb der Mühlgraben mit dem Kolk und - als Besonderheit - ein seitlich des ehemaligen Mühlengebäudes in den Hang gebauter Erdkeller. Er ist tonnengewölbt, in der Rückwand befinden sich zwei rechteckige Nischen. Über dem rundbogigen Eingang ist als Baudatum die Jahreszahl "17.." zu lesen, wahrscheinlich 1703. Der Keller, dessen Ursprung sich wohl auch daraus begründet, dass in der Mühle zeitweise ein Gasthaus existierte, für das er als Lagerraum fungierte, ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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