Seeburgstraße 27
Seeburgstraße 27
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Üllershausen
  • Seeburgstraße 27
Flur: 1
Flurstück: 86

Bemerkenswert ist zunächst die Lage der großen, dreiseitig umbauten Hofanlage in einigem Abstand südlich des Dorfs. Das giebelständige Wohnhaus ist inschriftlich auf 1844 datiert, das Anwesen entstand also bereits vor dem Ausbau der Staatsstraße nach Fulda und war als früher "Aussiedlerhof" der Ansatz zu einer südlichen Ortserweiterung. Das giebelständige Wohnhaus ist vier Zonen breit, die Fassadengliederung beziehungsweise die Aussteifung des in beiden Geschossen zweifach verriegelten Gefüges erfolgt durch zu Eck- und Bundständern geneigte Geschossstreben. Das Gefüge der Giebelwand wird durch doppelt gestellte Wandständer aufgewertet. Es gibt keine Verzierungen, lediglich die Stockschwelle enthält eine Bauinschrift, die außer dem Bauherrn und seiner Frau die beiden Zimmermeister Johannes Bloch und Johannes Friedel aus Landenhausen nennt. Das Baujahr ist auch am aus Sandsteinquadern errichteten Sockel angegeben, dessen Höhe eine breite, zweiläufige Freitreppe vor dem Haus notwendig macht. Als Abschluss des Hofs zur Straße sind zwei skulptierte Torpfosten aus Sandstein aufgestellt. Die Erweiterung zum Dreiseithof entwickelte sich bis in das 20. Jahrhundert. Der Hof ist aus orts- und agrargeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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