Grabenberg 12
Grabenberg 12
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Vogelsbergkreis
Schlitz
  • Grabenberg 12
Flur: 16
Flurstück: 509

Der anspruchsvolle Fachwerkbau dominiert die platzartige Erweiterung des Grabenbergs und wurde laut aufgemalter Inschrift 1746 erbaut. Als Bauherr wird jedoch erst der Leinenhändler Andreas Bloch (1730–1811) überliefert, dessen Initialen über dem Portal erscheinen, und tatsächlich dürfte der Bau 1785 entstanden sein. Das zweigeschossige Haus erhebt sich über einem mit feinem Sohlbankgesims ausgestatteten Sandsteinsockel. Das Fachwerkgefüge ist noch zurückhaltend mit Profilen und angedeuteten Ecksäulen geschmückt. In der Mittelachse der zur Straße gerichteten Giebelseite befindet sich über einer zweiläufigen Freitreppe mit reich gerahmtem Kellerzugang (vgl. Raingässchen 7) das hölzerne Portal. Es weist seitliche Pilaster, einen Segmentgiebel, aufwendige Türblätter mit alten Beschlägen und ein hübsches Oberlicht auf. Die segmentbogigen Fenster sind mit geohrten Holzgewänden versehen. Das Haus schließt mit einem Mansard-Krüppelwalmdach ab, Wasserspeier enden in stilisierten Walfischen. Als großbürgerliches barockes Wohnhaus in repräsentativer Lage – der Grabenberg war seinerzeit wichtige Zugangsstraße zur Stadt – ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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