Gefallenendenkmal
Gefallenendenkmal
Gefallenendenkmal, hist. Aufnahme (Archiv d. Stadt Schotten)
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Vogelsbergkreis
Schotten
  • Warte
Gefallenendenkmäler
Flur: 17
Flurstück: 77/4

Auf der sogenannten Warte, einem zum Teil parkartig angelegten Plateau westlich oberhalb der Stadt, stehen zwei Denkmäler. Das ältere ist ein Sandsteinobelisk zur Erinnerung an den Krieg von 1870/71, ergänzt nach 1918. Er erhebt sich auf einem Postament, das einem Stufensockel aufgesetzt ist. Das Postament ist mit Inschriften versehen, den Obelisken schmücken ein erhabenes "Eisernes Kreuz" sowie eine eiserne Applikation aus Helm und Schwert, umwunden von Eichen- und Lorbeerlaub. Das Denkmal hatte seinen Standort ursprünglich auf dem alten Friedhof nordöstlich außerhalb der Altstadt (etwa Vogelsbergstraße 158). Das zweite Denkmal wurde nach langer Vorbereitung erst 1935 für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs errichtet und 1952 verändert. Es stellt sich dar als runder zweigeschossiger Turm aus Basalt. Zum oberen, offenen Geschoss, das als Aussichtsplattform dient, führt eine wuchtige gerade Treppe von der Rückseite her. Das untere Geschoss wird als Ehrenhalle durch drei (ursprünglich fünf) hohe Rundbogen zum Tal hin geöffnet, der heute geschlossene Bereich wird entsprechend durch Blendbogen gegliedert. Innen sind Putzflächen mit Inschriften und einem Wandbild (Engel schützt trauernde Mutter und ihr Kind) aus 1957 dominierend. Das Denkmal in einem sogenannten Ehrenhain erinnert sowohl von seiner exponierten Aufstellung wie von der Architektur her zum Beispiel an die im "Dritten Reich" von Wilhelm Kreis entworfenen Ehrenmäler. Obelisk und Turm sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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