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Der schmale giebelständige Fachwerkbau wurde gegen 1800 in einem klaren konstruktiven Gefüge erbaut. Die Giebelseite ist mit mittleren Gruppen aus je drei Ständern und mit seitlich eingesetzten Geschossstreben ausgestaltet. Das Erdgeschoss hat eine zweifache, das Obergeschoss eine einfache Verriegelung. Die Traufseite, durch die die Erschließung erfolgt, ist fünf Achsen breit. Das kleine Haus ist bedeutend als Grundlage für die Maßstäblichkeit der Bebauung des Stadtviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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