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Teil der Gesamtanlage:
Schotten I, Altstadt
Ehemals Wasserburg der Herren von Eppstein am Südrand der Altstadt. Ein erster Bau wurde 1323 begonnen und bereits 1382 zerstört. Die heutige Anlage entstand im Kern um 1400 für die Herren von Rodenstein, wurde aber bald von Landgraf Hermann übernommen, der schon 1403 den Rodensteiner beim Wiederaufbau unterstützt hatte. Das Haus diente in den folgenden Jahrhunderten zumeist administrativen Zwecken, zuletzt bis 1968 als Amtsgericht.
Der Bautyp ist bemerkenswert. A. Decker sah 1835 "ein hohes finsteres Gebäude" mit einer "Menge Schießöffnungen welche sich auf allen vier Seiten wenige Fuß unter dem Dache" befanden und berichtet, dass bis um 1750 der Eingang im Obergeschoss lag, "was sonst nur bei den Thürmen der Burgen gebräuchlich war". Dieser Eingang konnte durch ein Nebengebäude und über einen Gang erreicht werden.
In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das Schloss als Wohnung für hessische Beamte ausgebaut und dafür auch das bis dahin ohne Öffnungen gebliebene Erdgeschoss mit Fenstern und Türen versehen. Weitere Veränderungen folgten einem Brand 1852, dem das Innere insgesamt zum Opfer gefallen war.
In den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts bestand seitlich der Anlage noch eine Wasserfläche, sie wurde dann aber aus hygienischen Gründen zugeworfen. Dazu schrieb der damalige Bezirkskonservator Heinrich Walbe: "Der Schloßweiher bildet den letzten Rest des Schloßgrabens, der fast allein das stark veränderte, als Amtsgericht dienende Schloß als solches noch erkennen läßt. Er bietet mit seiner Wasserfläche, in der sich altes Gemäuer spiegelt, einen großen Reiz, wie er durch keinen baumbepflanzten Platz gegeben werden kann, und es würde mit dem Schloßweiher eine eigenartige Schönheit Schottens, die es vor vielen anderen Städten voraus hat, verschwinden."
Das Schloss ist ein breiter, aber nur wenig tiefer dreigeschossig aufragender Bruchsteinbau mit auskragenden Staffelgiebeln. Als Baumaterial diente im Wesentlichen Basalt, die bescheidenen Gliederungen sind aus Sandstein, sie bestehen aus den schlichten hochrechteckigen Fenster- und Türgewänden und Eckquaderungen. Insgesamt sind die Wände nur durch wenige kleine Fenster sparsam und unregelmäßig geöffnet, allein größere dreiteilige Fenster in den Giebeln sind mit einfachen Maßwerkapplikationen, Zutaten des 19. Jahrhunderts, versehen.
Außen fassen den Schlossbereich zumeist wohl jüngere niedrige Mauerzüge ein, in der Westecke blieb ein anscheinend im 19. Jahrhundert erneuerter runder Turm mit Kegeldach erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |