Gederner Straße 8
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Vogelsbergkreis
Schotten
  • Gederner Straße 8
Flur: 2
Flurstück: 107/1

Der aufwendige Villenbau ist 1902 für den Arzt Dr. Büchner nach Plänen der Gießener Architekten Stein und Meyer errichtet worden.

Einen besonderen Akzent setzt zunächst die straßenseitige Grundstückseinfriedung. Eine niedrige Basaltmauer mit Backstein- und Biberschwanzapplikationen ist an den Ecken höhergeführt und lässt den Besucher durch ein spitzbogiges Tor ein.

Basalt bestimmt auch den Sockel des Wohnhauses, das als zweigeschossiger Putzbau mit Fachwerkelementen errichtet ist. An der Ecke vor dem seitlich platzierten, ursprüngliche Form und Details bewahrenden Eingang ist der Sockel strebepfeilerartig hochgezogen und wird von Fenstern flankiert, über denen eine waagerechte Verdachung vorkragt. Ein zur Straße gerichteter Seitenrisalit trägt einen hohen Fachwerkgiebel, auch ist hier eine hölzerne Balkonkonstruktion vorgebaut. Das steile Dach wird vielfältig durch Giebel und Walme gegliedert. Ein zweigeschossiges Nebengebäude, ehemals "Kutscherhaus", ist ähnlich anspruchsvoll gestaltet.

Das Anwesen ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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