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Teil der Gesamtanlage:
Eichelsachsen
Das noch nach dem Zweiten Weltkrieg zur Versorgung des oberen Dorfteils errichtete Backhaus zeigt die lange Bedeutung des gleichsam autarken Brotbackens in gemeinschaftlicher Einrichtung auf dem Land. Der unverputzt gebliebene Backsteinbau hat ein steiles Satteldach und eine verhältnismäßig großzügige Durchfensterung. Er gewinnt durch die schräg ansetzenden Wände der Schmalseiten sogar einen gewissen zeittypischen Schliff.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |