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Der mit seiner langen Traufseite zur Straße ausgerichtete Fachwerkbau ist als Streckhof zu begreifen, dessen älteste drei Zonen, die den Wohnteil bildeten, aus der Zeit um 1800 stammen und außer einer abgerundeten Geschosstrennung reduzierte Mann-Figuren an den Eckständern aufweisen. Bemerkenswert ist sonst eine gewissermaßen reduzierte Form der Gefügeaussteifung, die durch kurze Streben in den Brüstungsgefachen zu Seiten der Bundständer erfolgt. Das Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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