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Der große, breit gestreckte Stall-Scheunen-Bau ist von der Straße Am Wörth her erschlossen und hier zweigeschossig, zur Hersfelder Straße hin, der er seine rückwärtige Traufseite zuwendet, eingeschossig (abgesehen von einem wohl jüngeren, angedeuteten Kniestock) ausgebildet. Das Fachwerk zur Hersfelder Straße ist konstruktiv und regelmäßig gegliedert und hier von sehr markanter und wichtiger städtebaulicher Wirkung; im niedrigen Sockel aus Sandsteinquadern nennt eine Inschrift das Baujahr 1879. Der Bau ist aus geschichtlichen und städtebau-lichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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