Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Recht gut erhaltener klassischer Einhof aus dem Jahr 1826 (nach nachträglich aufgemaltem Baudatum). Die zur Straße gerichtete Giebelwand zeigt einen konstruktiven Fachwerkraster mit Geschossstreben, der durch seine Regelmäßigkeit beeindruckt, aber außer einem Stabprofil an der Stockschwelle keinen Schmuck und keinen Geschossüberstand mehr aufweist. Sonst ist das über einem Sockel aus Basaltquadern errichtete Gefüge mit Dechselbrettern verkleidet. Die Hofseite lässt eine fünfzonige Struktur erkennen, der Stall ist ebenfalls aus Basalt gemauert. Die Haustür ist im frühen 20. Jahrhundert gut angepasst erneuert worden, über ihr blieb eine Hoflampe aus der Frühzeit der Elektrizität im Dorf bewahrt. Zur Straße hin ist eine Begrenzung aus Sandsteinpfosten und Eisenzaun erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |