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Das Backhaus des Ortsbereichs Herzberg datiert laut Inschrift aus 1933. Sein Ofenbereich ist aus Bruchstein gemauert, der kleine Raum davor als Fachwerkkonstruktion aufgeführt. Das Walmdach ist, um einen Wetterschutz zu bieten, vorgezogen und ruht dort auf Stützen. Der Bau bietet ein ansprechendes, vom Heimatschutzgedanken geprägtes Bild und ist wegen seiner Funktion und seiner städtebaulichen Einbindung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |