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Der in der Biegung der Hauptstraße angesiedelte Hof wandelt aus Platzgründen das Prinzip des Einhofs in das eines Parallelhofs um. Etwas versetzt hinter dem dreizonigen Wohnhaus, das unter seiner Schindelverkleidung ein kaum gestörtes Fachwerk vielleicht noch des ausgehenden 18. Jahrhunderts bewahren dürfte, steht firstparallel der zweigeschossige Wirtschaftstrakt in konstruktivem Gefüge. Sein Fassadenaufriss ist symmetrisch ausgebildet, das Quergebälk wurde mit einer fein ausgearbeiteten, nur teilweise lesbaren Frakturinschrift versehen: "Der Zimmermeister war Christian Fehr aus Schlitz im Mai 1841". Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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