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Der gestreckte, giebelständige Bau ist den zentralen Einrichtungen des Dorfs gegenüber platziert und großenteils mit Schindeln verkleidet. Die nach Osten gerichtete Traufseite ist frei und zeigt den Typus eines ehemaligen Wohn-Stall-Hauses, das nach der Stockschwelleninschrift zu wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1752 stammt. Das sichtbare Gefüge wird nur an den Eckständern und dem den Wohn- vom ehemaligen Wirtschaftsbereich trennenden Bundständer durch Mann-Figuren ohne Halsriegel ausgesteift. Der Stallbereich ist im 19. Jahrhundert aus gestockten Sandsteinquadern gemauert worden, deren Schichten von unten nach oben in der Höhe abnehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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