Hutzdorfer Straße 11
Hutzdorfer Straße 11
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Sandlofs
  • Hutzdorfer Straße 11
Flur: 1
Flurstück: 5/1

Am westlichen Rand des dichter bebauten Ortskerns erhebt sich traufständig die große, nach der Sockelinschrift 1846 begonnene Hofanlage. Sie zeigt ein regelmäßiges konstruktives Fachwerk, das im Erdgeschoss zwei-, im Obergeschoss einfach verriegelt ist und seine Struktur durch zu Eck- beziehungsweise Bundständern geneigte Geschossstreben erhält. Einzige ins Detail gehende Bauzier ist die – nicht vollständig lesbare – Rähminschrift, die durch eine weitere im Sockel ergänzt wird, den der Maurermeister Johannes Metzendorf aus Sandsteinquadern aufgeführt hat. Die nach Süden gerichtete Schmalseite des Hofs ist mit Schindeln verkleidet; im Giebeldreieck blieben alte Segmentbogenfenster erhalten. Die Fenster der Traufseite wurden zusammengefasst und vergrößert, was der rhythmischen Gliederung der Fassade einigen Abbruch tut. Der Hof ist gegen 1900 durch einen Stallflügel und einen separaten stehenden großen Scheunenbau angepasst erweitert worden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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