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Am nördlichen Rand des Dorfs steht etwas abseits das ehemalige gräfliche Forsthaus, im Kern ein zweizoniger, zweigeschossiger Fachwerkbau des ausgehenden 18. Jahrhunderts, das Gefüge verstrebt in der späten Mann-Form mit kurzen Halsriegeln und ohne Kopfwinkelhölzer und verziert mit geschnitzten Rundstäben an den Eckständern. Der kleine Bau ist später angepasst erweitert worden, wobei die Eingangstür mit profiliertem, segmentbogigem Gewände und Schlitzer Wappen (ähnlich Mühlenweg 33 in Schlitz) in den Anbau versetzt wurde. In gutem Erhaltungszustand steht gegenüber dem Wohnhaus ein Kleinviehstall mit Speicher. Das Anwesen, das auf einen herrschaftlichen Hof zurückgehen soll, ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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