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Der Friedhof befand sich ursprünglich an der Kirche und wurde 1844 auf einen benachbarten Acker verlegt. Davon zeugt ein Inschriftstein in der Friedhofsmauer: "DIESER FRIEDHOF ERBAUT / 1844 / GR HESS BGMSTR ANDR ALTSTADT / M IK". Auf dem Friedhof ist außerdem von geschichtlicher Bedeutung das in den 1950er Jahren errichtete Denkmal für die Gefallenen beider Weltkriege. Es hat die schlichte Form eines von Stelen flankierten Pfeilers, geschmückt mit "Eisernem Kreuz" und stilisiertem Eichenlaub. Die erhaltenen Teile der Mauer mit dem Portal und das Gefallenendenkmal sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |