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Auf ansteigendem Gelände nordöstlich der Kirche blieb von einer Hofanlage im Wesentlichen der Wohnteil erhalten. Er stammt aus dem späten 18. Jahrhundert und weist eine einfach verriegelte Fachwerkkonstruktion auf, die durch Mann-Verstrebungen ausgesteift und gegliedert ist und deren Obergeschoss noch über abgerundeten Quergebälk wenig auskragt. In die wegen des hohen Sockelgeschosses notwendige Freitreppe ist das Rudiment eines skulptierten Grabsteins aus 1725 eingesetzt. Rechts neben der Ernzone ist möglicherweise die frühere Tenne verbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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