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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage leitet die Reihe der großen Höfe an der Fuldaer Straße von Norden her ein. Es wurde laut Rähminschrift 1849 durch den Zimmermeister Johannes Feick aus Schlitz erbaut und weist ein zweifach verriegeltes, sparsam durch Geschossstreben ausgesteiftes Gefüge auf, das außer der Inschrift keine gestalterische Betonung des Quergebälks mehr kennt. Nord- und Westseite sind verschindelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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