Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der giebelständige Wohntrakt des Hofs nimmt eine sehr wichtige Position im Zentrum des Dorfs ein. Er erhebt sich zweigeschossig über einem hohen Hausteinsockel, der ein rundes, profiliert gerahmtes Kellerloch bewahrt. Das untere Stockwerk ist wohl gleichzeitig mit dem Sockel in einem konstruktiven Gefüge erneuert, das obere zeigt eine sparsame Aussteifung durch Fußstreben, die regelmäßig zu Dreiecken angeordnet sind. Auch im zweimal vorkragenden Giebel setzt sich dieses Bild wirkungsvoll fort. Die Art der Verstrebung und das an Schwellen, Rähmhölzern und unter dem Sparren ausgebildete Stabprofil lassen eine Entstehung noch im 17. Jahrhundert vermuten. Vor der Giebelseite des Hauses hatte die Dorflinde ihren Platz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |