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Am südlichen Ortsausgang wurde gegen 1900 das Anwesen für den gräflichen Förster errichtet, bestehend aus einem Fachwerkwohnhaus und einem Wirtschaftsgebäude. Das insgesamt wohlerhaltene eingeschossige Wohnhaus hat einen zweigeschossigen Seitenrisalit zur Straße und bewahrt die zweiflügelige Haustür der Bauzeit. Das Fachwerk wird durch große Rauten und Andreaskreuze belebt, die steilen Satteldächer stehen deutlich über. Das ehemalige Wirtschaftsgebäude in weniger anspruchsvoller Konstruktion mit Tenne und früherem Stall scheint wenig jünger und ergänzt das Anwesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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