Großenlüderer Weg 2
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hartershausen
  • Großenlüderer Weg 2
Pfarrhaus und Pfarrtreppe
Flur: 1
Flurstück: 17

Der Fachwerkbau, in exponierter Lage auf dem Kirchberg unmittelbar nörd-lich des Kirchhofs und über der Hangkante stehend, wurde 1710 durch die vier Dörfer des Kirchspiels errichtet. Als Zimmermann ist der Mahl- und Schneidmüller aus Hemmen überliefert. Das Haus ist heute großenteils verschindelt, nur die zum Tal gerichtete Rückseite zeigt die Dreizonigkeit des Gefüges, die Verstrebungen in der älteren Form der Mann-Figur ohne Halsriegel und ein betont ausgeführtes Quergebälk. Die große, etwas jüngere Pfarrscheune wurde 1969 abgebrochen. Auf dem Grundstück führt eine Sandsteintreppe vom unteren Großenlüderer Weg zu Pfarrhaus und Kirche. Sie wurde wohl zuerst 1736 durch Johann Philipp Kümpel aus Pfordt angelegt und 1869 sowie in jüngerer Zeit renoviert. Das Pfarrhaus und die Treppe sind Kulturdenkmäler aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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