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Das giebelständige Fachwerkwohnhaus einer Hofanlage entstand laut dem in den Sandsteinsockel von Maurermeister V. Schmidt eingesetzten Inschriftstein 1908. Das Gefüge zitiert die traditionelle Mann-Verstrebung und zeigt Geschossauskragungen, die im Giebeldreieck aufwendig profiliert sind. Ein wirkungsvolles Schmuckelement stellen durchkreuzte Ovale in den Brüstungsgefachen unter allen Fenstern dar. Der original erhaltenen Haustür ist eine offene Laube vorgebaut. Das Haus ist Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Einordnung und der anspruchsvollen späten Rezeption regionalen Fachwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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