Am Mühlberg 2, evangelische Kirche von Westen
Evangelische Kirche, Innenraum nach Osten
Skulptur des hl. Antonius
Innenraum nach Westen
Evangelische Kirche von Süden
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hemmen
  • Am Mühlberg 2
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 2

Als Ersatz für ein "kleines, altes, enges und dunkles" Gotteshaus auf dem alten Friedhof, der hier noch bis etwa 1840 genutzt wurde, errichtete der gräfliche Baumeister Schwarz in exponierter Position die bestehende helle und sachliche Kirche. Der längsgerichtete Putzbau über einem Sockel aus Sandsteinquadern schließt mit einem kräftigen Kranzgesims, das an der Eingangsseite aus Stein, sonst aus Holz ausgeführt ist. Das Dach hat im Osten einen Walm. Hohe Rechteckfenster (an den Längsseiten je drei und zwei an der Rückseite) belichten den Raum.

Die Front wird betont durch einen Risalit, der die waagerecht verdachte Eingangstür enthält und über den Dachfirst hinaus als niedriger Turm fortgesetzt ist. Der Turm ist verschindelt und schließt mit flacher schiefergedeckter Haube (diese wurde 1972 leicht erhöht), Knauf und Hahn ab. In den Sturz des Portals ist das Entstehungsjahr der Kirche, 1821, und der Spruch "MEIN HAUS IST EIN BETHAUS" eingearbeitet.

Das Innere tritt der Bauzeit gemäß schlicht in Erscheinung. Gegenüber der dreiseitigen Empore ist an der Ostwand zwischen den Fenstern die Kanzel angebracht. Reichstes Ausstattungsstück ist die Orgel auf der Westempore, ihr Prospekt zeigt barockisierende Formen.

Weiter gehört zur Ausstattung die nach 1967 übermäßig stark gefasste spätgotische Holzskulptur des hl. Eremiten Antonius, die aus der diesem Heiligen geweihten Vorgängerkirche erhalten geblieben ist, sowie der Gedenkstein für einen im Krieg 1870/71 gefallenen Soldaten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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