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An der Abzweigung der Schmiedsgasse von der Mittelstraße steht in der Mitte des Dorfs der kleine zweigeschossige, an der Freitreppe mit 1835 datierte Fachwerkbau, der noch eine betonte Geschosstrennung und eine auffällige und symmetrische Stabilisierung durch dreiviertelhohe Streben mit oberen Gegenstreben aufweist. An die linke Giebelseite ist das (nicht mehr funktionstüchtige) Gemeindebackhaus mit hohem Schornstein angebaut. Die Bedeutung des Gebäudes für das frühere Gemeindeleben sowie die Einordnung im Ortsbild charakterisieren es als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, bautypologischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |