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Zweizoniger Fachwerkwohnbau in Traufstellung an der ansteigenden Straße. Das sparsame Gefüge mit einfacher Verriegelung und Geschossstreben stammt aus dem 19. Jahrhundert. Dazu gehört ein firstparallel stehendes kleines Stallgebäude aus Backstein mit einem Einlagerungsgeschoss aus Fachwerk. Mit dieser kleinbäuerlichen Hofform ist ein sozialgeschichtlich bedeutendes Dokument erhalten; dem Wohnhaus kommt außerdem eine städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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