Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In städtebaulich hervorgehobener Position erhebt sich in der Biegung der den Dorfkern tangierenden Landesstraße vor dem Flussübergang das Wohnhaus einer Hofanlage, das über Sockel und verputztem Erdgeschoss eine aufwendige Fachwerkkonstruktion des Heimatstils um 1930 zeigt. Sie übernimmt an Eck- und Bundständern die traditionelle Mann-Figur mit Kopfstreben, ist zweifach verriegelt und hat an der Traufseite durchkreuzte Rauten sowie in den Giebeldreiecken regelrechte Feuerböcke in den Gefachen unterhalb der Fenster. Das Haus ist aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |