Mittelstraße 1
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hemmen
  • Mittelstraße 1
Flur: 1
Flurstück: 14

Der älteste Teil des großen Winkelhofs ist das giebelständige Wohnhaus aus dem sehr späten 18. Jahrhundert, repräsentativ in seiner Fachwerkkonstruktion, die durch zweifache Verriegelung und an Eck- und Bundständern durch Dreiviertelstreben ausgesteift wird. Der Fassadenaufriss ist beinahe symmetrisch, das Quergebälk noch fein profiliert und der Giebel schließt mit einem kleinen Krüppelwalm. Diese Details verweisen bereits zum Klassizismus, dem auch schon die reiche Ausgestaltung der Eckständer verpflichtet ist; sie zeigt Rundstäbe, aus denen florale Ornamente wachsen. Die sich anschließenden Wirtschaftsbauten stammen aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert, haben aber wohl einen älteren Kern, der sich durch symmetrisch angeordnete, beinahe wandhohe gekrümmte Streben bemerkbar macht.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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