Bornstraße 3
Bornstraße 3
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Vogelsbergkreis
Schlitz
Hemmen
  • Bornstraße 3
Flur: 1
Flurstück: 34/1

Das Wohnhaus der winkelförmigen Hofanlage steht mit dem Giebel zur Mittelstraße und stammt im Wesentlichen aus dem sehr frühen 18. Jahrhundert. Es zeigt kräftig ausgebildete Mann-Figuren mit geschweiften Fußstreben und eine einfache Verriegelung. Ein Eckständer ist mit einem augenfälligen verzierten Rundstab versehen, der in Voluten ausläuft. Auch die Quergebälke wurden künstlerisch ausgestaltet und weisen Taubänder und fein profilierte Balkenköpfe auf. Die ehemals anspruchsvoll auftretenden Wirtschaftsgebäude sind um 2008 erneuert worden. Bemerkenswert war der an das Wohnhaus anschließende, es um zwei Geschosse überragende Scheunentrakt mit der Inschrift "Zimmer Meister wahr Adam Knobelauch Anno 1814". Das Wohnhaus bleibt Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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