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Großer, dreiseitig umbauter Hof auf schmalem Grundstück. Dem dreizonigen, schindelverkleideten Wohnhaus, das mit dem Giebel zur ansteigenden Straße steht, schließt sich eine Stallzone mit Stube im Obergeschoss an. Dieser Teil des Hofs stammt wohl aus dem frühen oder mittleren 19. Jahrhundert und hat zum Teil offensichtlich später vergrößerte Fenster. Die anschließenden Wirtschaftsbauten aus Backstein, kombiniert mit konstruktivem Fachwerk, datieren aus dem späten 19. und dem 20. Jahrhundert. Die Hofanlage ist aus orts- und agrargeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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