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Schützenswerter Kern der Hofanlage ist der nach der Rähminschrift (die den Segensspruch von Mühlstraße 7 in abgewandelter Form zitiert) 1830 durch den Zimmermeister Johannes Feick errichtete traufständige heutige Wohntrakt, der ursprünglich einen kleinen Einhof darstellte: in der rechten der drei Zonen ist die Situation des früheren Tennentors zu erkennen, ein Stall mag sich im Keller befunden haben. Das Haus zeigt ein klares, nachklassizistisches Gefüge mit einfacher Verriegelung und Geschossstreben. Es schließt mit einem Mansarddach. Wegen des hohen Sockels ist eine Freitreppe notwendig, über der gegen 1900 ein sehr feines Vordach auf vier Holzstützen mit filigran ausgesägten Bogen und einem Giebel errichtet wurde. Kulturdenkmal aus bau- und sozialgeschichtlichen sowie künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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