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Die bemerkenswerte Hofanlage nördlich der Kirche besteht aus einem Wohnhaus und einer in einigem Abstand dazu firstparallel errichteten Scheune. Das mit seiner rückwärtigen Traufseite zur Lindenstraße gelegene Wohnhaus ist verputzt und teilweise verschindelt; es dürfte sich um ein früheres Wohn-Stall-Haus handeln, dessen schwer zu bestimmende Entstehungszeit wohl im frühen 19. Jahrhundert liegt. Es ist teilweise zu Beginn des 20. Jahrhunderts erneuert worden. Älter erscheint die dreizonige Scheune; sie weist durchgehende Eckständer auf, während die Wand durch Streben und Verriegelung 'zweigeschossig' konstruiert wurde. Das Dach ist mit Hohlziegeln eingedeckt. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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